Es ist weder Ziel noch möglich, für jede denkbare sensitive Situation im Vorfeld eine detaillierte Handlungsanweisung zu geben. In der Praxis kann es vorkommen, dass in fachlich begründeten Ausnahmesituationen von den festgelegten Standards abgewichen werden muss. In solchen Ausnahmen ist besonders auf eine größtmögliche Transparenz sowohl gegenüber Schülern:innen und Erziehungsberechtigten als auch gegenüber dem Kollegium und der Schulleitung zu achten. Der Verhaltenskodex erleichtert es, innerhalb des Kollegiums über Standards und irritierende Situationen klärend ins Gespräch zu kommen.
kinderschutzkonzept der MS-Leogang.pdf
1. Korrekte Sprachverwendung, Wortwahl
Durch Sprache und Wortwahl können Menschen verletzt und gedemütigt werden.
- Alle Mitarbeiter:innen der Schule verwenden im Schulalltag eine respektvolle, altersgemäße Sprache.
- Erniedrigende, beleidigende, gewalttätige und sexualisierte Sprache wird vom Schulpersonal vermieden.
- Auf solche Äußerungen der Kinder und Jugendlichen untereinander reagieren die Lehrpersonen und andere Mitarbeiter:innen der Schule in der Situation konsequent und angemessen.
2. Aufklärungsunterricht
Im Sexualkundeunterricht werden die Grenzen von Schüler:innen sowie eine professionelle Distanz strikt gewahrt.
Persönliche Fragen an Schüler:innen sind unzulässig, die Lehrkraft verwendet eine professionelle Sprache.
Die Lehrkräfte gehen weder auf intime Fragen ein noch erzählt sie aus ihrem Intimleben.
Wir achten die Generationenschranken: Zwar sollten wir in der Lage sein, „Jugendwörter” zu erklären, verwenden diese jedoch nicht von uns aus.
Das Zeigen von pornographischem Material ist unzulässig und strafbar. Schulexterne Angebote sind ein wichtiger Bestandteil schulischer Bildung. Externe Angebote müssen mit dem Erarbeiten und Festigen des Lehrstoffes im Zusammenhang stehen, den rechtlichen Grundlagen entsprechen und in der notwendigen Qualität erfolgen
3. Nähe und Distanz
- In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist ein adäquates Verhältnis von Nähe und Distanz erforderlich.
- Wertschätzung und Respekt sind die Basis für eine angemessene professionelle Distanz, die emotionale Abhängigkeiten vermindert.
4. Körperkontakt
- Körperliche Berührungen sollen zurückhaltend und nur im erforderlichen Umfang erfolgen oder zur Abwehr und zum Schutz vor anderen dienen.
- Der Wille der Schüler:innen ist ausnahmslos zu respektieren.
5. Situationen mit besonderem Körperkontakt
Im Sportunterricht
- Situationen im Sportunterricht – wie z. B. Sicherung bei Turnübungen oder beim Ballsport, bei denen es regelmäßig zu körperlichen Kontakten kommt – werden mit der Klassengemeinschaft im Vorhinein besprochen.
- Die Schüler:innen gehen informiert in die Situation. Sie können einschätzen, welche Form von Körperkontakt auf sie zukommen kann, und sie dürfen sich dazu entscheiden, sich dem Körperkontakt zu entziehen.
Erste Hilfe
- Es gilt, sicherzustellen, dass die Würde der (Unfall)Opfer und die Vertraulichkeit der Informationen, die im Laufe der Erste-Hilfe-Leistungen übermittelt werden, gewahrt bleiben.
- Eine Verständigung der Rettung, der Schulleitung und der Erziehungsberechtigten im Notfall erfolgt so schnell wie möglich.
Bei schulärztlichen Untersuchungen
- Vorankündigung, Anwesenheit einer Vertrauensperson: Die Untersuchung ist einige Tage vor dem geplanten Untersuchungstermin den Eltern (Erziehungsberechtigten) und den Schüler:innen von Seiten der Schule anzukündigen. Seitens der Schule soll zudem grundsätzlich die Möglichkeit gegeben sein, dass eine Vertrauensperson (z.B. ein Elternteil oder ein:e Schulfreund:in), wenn gewünscht, bei der Untersuchung anwesend sein kann.
- Ort der Untersuchung: Die schulärztlichen Untersuchungen sind im Schulgebäude durchzuführen. Damit die Untersuchung ordnungsgemäß und auch unter Wahrung der Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen durchgeführt werden kann, muss die Räumlichkeit entsprechend geeignet sein, z.B. keine Einsichtigkeit von außen, Tageslicht, ...
Disziplinierungsmaßnahmen
- Regeln im Klassenzimmer und in der Schule sind positiv, lehrreich und kurz zu halten.
- Positive Verstärkung ist einzusetzen Disziplinierungsmaßnahmen sind erzieherisch angemessen, konsequent und für die Betroffenen plausibel und nicht strafend.
- Die Maßnahmen konzentrieren sich im direkten Bezug auf das Verhalten des bzw. der Schülers:in und dessen Auswirkungen – nicht auf den bzw. die Schüler:in selbst.
Mobbing aktiv und wirksam stoppen
- Ein gemeinsames Verständnis der Definition von Mobbing ist unter Einbeziehung von Lehrpersonen, Schülervertreter:innen und außerschulischen Organisationen (Polizei) entwickelt und mit allen Betroffenen geteilt worden.
- Diese Definition umfasst sowohl körperliches Mobbing, verbales Mobbing und Cybermobbing als auch soziale Ausgrenzung.
- Kommunizierte Folgen für Aggressionen werden durchgesetzt und Umstehende dazu befähigt und angeleitet, um Hilfe zu bitten, die Betroffenen zu unterstützen und andere von Mobbing abzuschrecken.
6. Kontakte innerhalb und außerhalb des Schulbereichs – Sensitive Situationen
- Das Schulpersonal muss alle Beziehungen angeben, die es mit Schülern:innen außerhalb der Schule unterhält.
- Dies gilt auch für die Mitgliedschaft in sozialen Gruppen oder familiäre Beziehungen. Das schulische Personal sollte nicht davon ausgehen, dass die Schule über solche Beziehungen Bescheid weiß.
- Das Schulpersonal hält sich grundsätzlich nicht mit Schülern:innen in abgeschlossenen Räumen auf.
Einzelförderung, Beratungsgespräche, Lesepatinnen und Lesepaten, …
- Einzelsituationen zwischen Schüler:innen und Lehrer:innen finden nur in den dafür vorgesehenen Räumen mit Einblick-Möglichkeit (geöffnete Zimmertüre) statt.
- Räume bleiben jedenfalls unverschlossen. Einzelsituationen finden nur in den regulären Arbeitszeiten statt. Die Uhrzeit und die Dauer sind bekannt bzw. werden vor Beginn bekanntgegeben. Der bzw. die Schüler:in kann das Gespräch jederzeit beenden.
- Das „Psychosoziale Beratungsteam“ (Schularzt, Schulsozialarbeiter, Beratungslehrerin) berät die Schüler:innen im eigens dafür vorgesehen Beratungsraum. Die Beratung findet bei Bedarf in Kleingruppen oder auch in Einzelgesprächen statt. Absolute Privatsphäre ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Beratung.
Abgelegene, uneinsichtige Orte
- Das Schulpersonal wird auf dunkle Ecken, schlecht beleuchtete Bereiche, unbeaufsichtigte Treppen und Toiletten aufmerksam gemacht, in denen Schüler:innen der Gefahr von Gewalt ausgesetzt sein können.
- Orte wie Abstellkammern, Lagerräume oder Kustodiats-Räumlichkeiten werden von Schülern:innen nur im Gruppenverband betreten.
Nachhilfe
- Es ist nicht erlaubt, dass Lehrpersonen private Nachhilfe für Schüler:innen der eigenen Schule anbieten.
Mitnahme von Schüler:innen in Privatautos
- Schüler:innen werden nicht in privaten Autos von Lehrpersonen oder unterstützendem Personal mitgenommen.
Mehrtägige Schulveranstaltungen
- Lehrer:innen übernachten bei mehrtägigen Schulveranstaltungen niemals mit Schüler:innen in einem Raum. Bei der Auswahl der Übernachtungsmöglichkeiten ist darauf zu achten, dass dies jedenfalls gewährleistet ist.
Schulfeste
- Lehrer:innen und unterstützende Mitarbeiter:innen repräsentieren die Schule auch bei Schulfesten und sonstigen schulbezogenen Veranstaltungen. Sie sind sich stets ihrer Vorbildfunktion bewusst. Das Verhalten soll der Rolle entsprechen.
- Dies gilt insbesondere für einen sehr maßvollen Umgang mit Alkohol und Zigaretten sowie die angemessene Nähe und Distanz zu Schüler:innen und Erziehungsberechtigten.
Außerschulischer Kontakt
- Der außerschulische Kontakt mit eigenen Schüler:innen wird vermieden bzw. – wenn unvermeidbar – für die Schulleitung transparent gemacht.
7. Besondere emotionale Situationen
Trösten, z.B. im Sportunterricht, bei schlechten Noten, Liebeskummer oder Heimweh bei mehrtägigen Schulveranstaltungen
- Lehrer:innen führen bei Bedarf einfühlsame Gespräche. Berührungen gehen explizit von Schüler:innen aus. Grenzen werden von der Lehrperson klar kommuniziert.
Schwärmerei, Verliebtheit von Schüler:innen gegenüber Lehrer:innen
- Die betroffene Lehrperson sucht das klärende Gespräch. Liebesbeziehungen zwischen Lehrpersonen und Schüler:innen sind in jeder Form verboten!
Körperpflege und Hygiene, z. B. Duschen, WC, Umkleidebereich
- Die Umkleide- und Duschräume der Schüler:innen werden von Sportlehrer:innen nicht betreten.
- Eine Ausnahme ist eine (vermutete) Gefahr im Verzug.
- In jedem Fall klopfen Lehrpersonen vorher an.
8. Beziehungs- und Kontaktgestaltung
Geschenke, Belohnungen, Vergünstigungen, Bevorzugungen
- Es werden keine unangenmessenen Geschenke von Lehrpersonen an einzelne Schüler:innen verteilt. Ausgenommen sind kleine Geburtsagsgeschenke an alle bzw. Klassenaktivitäten wie „Wichteln“. Es darf zu keinen sichtbaren Bevorzugungen kommen.
Nutzung von offiziellen Schulkanälen, privaten Mailadressen, sozialen Medien
- Lehrer:innen und unterstützende Mitarbeiter:innen sind nicht auf sozialen Medien mit Schüler:innen befreundet.
- Die Kommunikation mit den Schüler:innen und Eltern findet über die offiziellen E-Mailadressen bzw. der Schule bekannten Kommunikationskanälen wie bspw. Schoolfox oder Teams statt.
Geheimhaltung
- Von Seiten der Lehrenden werden Schüler:innen niemals zur Geheimhaltung aufgefordert. Alles, was Lehrer:innen Schüler:innen mitteilen, darf besprochen und gegenüber anderen angesprochen werden.
Fotos / Videos
- Lehrer:innen pflegen einen sehr sorgsamen Umgang mit Bildern. Schüler:innen werden zur Selbstentscheidung angeleitet und deren Zustimmung wird eingeholt. Auf Verlangen werden Bilder auf privaten Geräten gelöscht. Bei Aufnahmen werden sowohl die Situationen als auch die Bekleidung der Schüler:innen beachtet.
Gesprächs- und Feedbackkultur
- Feedback ist ein integraler Bestandteil unserer Schulkultur.
- Eine angstfreie, enttabuisierende und wertschätzende Gesprächskultur ist ein erster Schritt. Kollegiales, wertschätzendes Feedback – bereits bei einem „komischen Gefühl“ gegenüber einem:r Kolleg:in – macht es leichter, über grobe Verfehlungen angstfrei zu kommunizieren.
- Feedback ist auch in unserem Beschwerdemanagement verankert.